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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

  1. Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ausschließliche Grundlage jedes Kaufvertrages. Dieser kommt durch die Annahme des bei uns eingehenden Auftrages des Käufers zustande. Anders lautende Bedingungen des Käufers, auch mündliche Vereinbarungen, werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt wird
  2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Unsere Preisberechnung erfolgt wie folgt:
    Bruttopreisliste (empf. Verkaufspreis incl. MwSt.) abzüglich Rabatt = Netto zzgl. MwSt.
    Nettopreisliste zzgl. MwSt.
    Verkaufspreislisten ohne MwSt. abzüglich Rabatt = Netto zzgl. MwSt.

  3. Für telefonisch erteilte Aufträge erhält der Käufer eine Auftragsbestätigung per Fax oder E-Mail. Diese ist unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Da nach Auftragseingabe die Daten in die Fertigung gegeben werden, ist eine spätere Änderung nur zu Lasten des Käufers möglich. Alle Artikel, die nach Maß angefertigt werden - wie Rollos, Vertikalanlagen, Jalousien, Gardinenkästen und Vorhang-Garnituren, etc.- sollte der Käufer schriftlich bestellen, damit ein Irrtum des Verkäufers ausgeschlossen werden kann. Bei falschen Maßangaben, Produktspezifikationen, etc. bei Rollos, Vertikalanlagen, Jalousien, Gardinenkästen und Vorhanggarnituren, etc. ist eine Rücknahme nicht möglich. Handelsübliche und geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Maßen, Farbe, Dessins und/oder Ausführung, besonders bei Textilien und anderen Naturprodukten, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelrügen. Es gilt § 377 HGB. Wir übernehmen Gewährleistung für unsere Produkte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, vorausgesetzt die Produkte sind sorgfältig behandelt und fachgerecht mit unserem Zubehör montiert worden und es liegen keine willkürlichen und gewaltsamen Beschädigungen vor. Es darf ausschließlich mit unserem Zubehör montiert werden. Bei berechtigten Reklamationen eines Unternehmers behalten wir uns die Wahl der kostengünstigsten Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Neufertigung vor. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche werden max. in Höhe des Rechnungspreises des beanstandeten Artikels anerkannt. 

  4. Unsere Warenlieferungen erfolgen ab einem Netto-Auftragswert von € 150,-- frei Haus. Für Anlieferungen an Privatadressen werden die zusätzlich entstandenen Kosten weitergegeben. Durch Paketdienst, Post oder Spedition versandte Ware reist stets auf Gefahr des Empfängers. Alle auf diesen Beförderungswegen entstehenden Schäden gehen zu seinen Lasten. Offene Schäden sind vom Überbringer sofort, verdeckte Schäden innerhalb von 24 Stunden zu protokollieren. Der Schaden wird dann durch den Transporteur ersetzt. Schadensersatzforderungen an den Verkäufer oder die Übertragung derartiger Forderungen sind ausgeschlossen.

  5. Lieferungen sind sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine Kostenübernahme von Fahrten zum Kunden, Montagekosten und dergleichen schließen wir aus.

  6. Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, staatliche Verfügungen sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz, Rücktritt, Minderung oder Deckungskauf zusteht.

  7. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen mit 3% Skonto, innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen Netto Kasse ohne Abzug, gerechnet vom Tag der Rechnungserstellung. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind. Eine Änderung dieser Zahlungsbedingungen behalten wir uns vor, sowie Vorkasse bei Warenanlieferung zu verlangen.

  8. Wird der Zahlungstermin überschritten (30 Tage), behält sich der Verkäufer die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vor. Verzug tritt ab 31. Tag ohne Mahnung ein. Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die auf eine unzureichende Kreditwürdigkeit, bzw. nachträgliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten und die unverzügliche Zahlung des gesamten Kontostandes in bar zu verlangen, s. § 321 BGB. Das gleiche gilt auch bei Schecks und Wechsel, die zu Protest gehen


  9. Die Lieferung unserer Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit nachstehenden Erweiterungen. Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises sowie noch ausstehender Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist nur zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern, nicht jedoch zur Verpfändung und/oder Sicherungsübereignung. Im Falle eines Eingriffs, der die Rechte des Verkäufers gefährdet, ist er zu unverzüglicher Benachrichtigung des Verkäufers verpflichtet. Der Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Zahlung durch Schecks und Wechsel gilt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einlösung. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Waren an seine Abnehmer tritt der Vorbehaltskäufer seine Forderung sofort in der Höhe an uns ab, die unserer Kaufpreisforderung zuzüglich Nebenkosten entspricht. Das gleiche gilt auch bei einem Weiterverkauf zusammen mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren in einem Gesamtpreis. Der Vorbehaltskäufer ist verpflichtet auf Verlangen des Verkäufers die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, die abgetretene Forderung einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, dem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.


  10. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschliesslich Langenhagen. Gerichtsstand ist für Vollkaufleute Hannover, bei Nichtkaufleuten der Wohnsitz des Käufers. 

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